Neue AMP-Tarifverträge Zukunftsichere Lösung für die Zeitarbeit
12.2009 Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) fand Anfang Dezember 2009 in zweiter Instanz die Verhandlung zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) statt. Das LAG hat entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig sei. Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig und wird auch keine Rechtskraf erlangen, weil die CGZP Rechtsmittel einlegen und das Bundesarbeitsgericht (BAG) anrufen wird. Wie das BAG entscheiden wird, ist nicht absehbar, obwohl einiges dafür spricht, dass es der Argumenation des LAG Berlin-Brandenburg so nicht folgen wird.

