Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf bezüglich der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen.
16.04.2010 Stellungnahme zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke - Bundestagsdrucksache 17/1121 vom 22.03.2010
Berlin, den 16. April 2010. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke -Bundestagsdrucksache 17/863 ˆ hat die Bundesregierung sich neutral verhalten und damit aufgezeigt, dass sie Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA nicht unterstützt. Im Übrigen hält sie Stimmungsmache zur Nachforderung von Gehalt und Sozialversicherungsbeiträgen für nichtbegründet und verfrüht. Inhalt der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke war die Frage, ob die Bundesregierung Probleme und wirtschaftliche Risiken sieht, sollte das Bundesarbeitsgericht feststellen, dass die CGZP nicht tariffähig sei.
Die CGZP ist der Bundesregierung außerordentlich dankbar dafür, dass sie sich nicht der Polemik der Linken angeschlossen hat. Schließlich ging es der Linken alleine darum die Bundesregierung dazu zu bewegen, sich in diesem Gerichtsverfahren an die Seite des Antragstellers, der Berliner Arbeitssenatorin Carola Blum, Mitglied der Partei Die Linke, zu stellen. Das ist den Fragenden nicht gelungen.
Die Neutralität, die die Bundesregierung in dem Rechtsstreit einnimmt, aber auch die Neutralität, mit der die Bundesregierung die provozierenden Fragen der Linken beantwortet hat, hält die CGZP für richtig. Schließlich obliegt es nicht der Exekutiven über die Frage der Tariffähigkeit von Gewerkschaften zu entscheiden, sondern der Arbeitsgerichtsbarkeit. Insoweit unterstützt die Bundesregierung unsere Auffassung, dass das Land Berlin mit dem Betrieben dieses Gerichtsverfahrens rechtsmissbräuchlich handelt, weil es dieses Neutralitätsgebot sträflich verletzt.
Die Bundesregierung vertritt zu vielen der aufgeworfenen Rechtsfragen die gleiche oder eine ähnliche Rechtsauffassung, wie die CGZP. In einer Frage geht sie sogar weiter. Auf die Frage, ob die Zeitarbeitsunternehmen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssten, sollte das Bundesarbeitsgericht feststellen, dass die CGZP nicht tariffähig sei, wird auf die Sozialgerichtsrechtssprechung verwiesen. Aus den zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichtes wiederum ist zu schließen, dass keine Nachforderungsansprüche bestehen. Es werden von der gewerkschaftlichen Konkurrenz demnach zu Unrecht Ängste geschürt.
In einer Frage hat die Bundesregierung jedoch verunsichert. Sie veröffentlicht eine Liste mit 122 Unternehmen, mit denen aktuell noch Haustarifverträge in Kraft sein sollen. Dies ist sachlich falsch. In einem Schreiben vom 16. April 2010 an die Bundesarbeitsministerin weist die CGZP nach, dass aktuell noch 37 Haustarifvertragspartnerschaften bestehen. Für 83 Haustarifvertragspartner werden Kündigungsschreiben oder Aufhebungstarifverträge vorgelegt, mit denen zum Teil schon vor Jahren Verträge aufgelöst wurden. Warum das Tarifregister des Bundes viele Haustarifverträge noch führt, die schon seit Jahren nicht mehr in Kraft sind, kann die CGZP nicht beantworten. Die CGZP ist ihrer Informationspflicht gegenüber dem Tarifregister regelmäßig nachgekommen.
Quelle: CGB Info

