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Anwendbarkeit Tarifvertrag AMP/CGZP

17.02.2010.Um die gesetzlichen Anforderungen des §3 Abs. 3 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu erfüllen, wenden Sie derzeit die zwischen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) und dem Arbeigeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (A'M'P) abgeschlossenen Tarifverträge vom 29.11.2004 durch eine Verweisung auf die Tarifverträge an.

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