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Wir nehmen Stellung! Amoklauf gegen Zeitarbeit. Wie linke Gewerkschaftsfunktionäre eine Branche durch Falschmeldungen ins Abseits befördern wollen.

05.2011 Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung = ANÜ) ist seit geraumer Zeit Feindbild vorwiegend linker Funktionäre aus Politik und Gewerkschaft und muss als Spielball der Politik herhalten. Um dieses Feindbild zu schaffen, scheuen sie sich nicht, falsche Zahlen in Umlauf zu bringen und Sachverhalte verzerrt darzustellen. Genau so schlimm ist auch, dass die Medien darauf reinfallen, selbst nicht richtig recherchieren und/oder sich mit Falsch- informationen begnügen.

Folgende aktuelle Beispiele mögen dies belegen:

1. Der Deutsche Gewerkschaftsbund behauptet: Zeitarbeiter (ZA) (sie sprechen diskriminierend von Leiharbeitern) verdienen nur 50% des Lohnes der festangestellten Kollegen in den Einsatzbetrieben, sie werden zu Dumpinglöhnen beschäftigt. Dazu berichtet das gewerkschaftsnahe Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB):
ZA erhalten 20% weniger Lohn als ihre Kollegen. Auch diese Zahl trifft nur auf die Gruppe der Geringqualifizierten, in den ersten 3 Monaten und in der Regel vorher arbeitslose Mitarbeiter, zu. Facharbeiter und Höherqualifizierte erhalten von Anfang an vergleichbare Löhne, wenn das Monatsnettoeinkommen (davon lebt der Mitarbeiter) zugrunde gelegt wird. Würde sonst jemand als ZA arbeiten? Nicht das Jobangebot ist rar, sondern die Arbeitskräfte.

2. Der DGB behauptet: Jeder achte Leiharbeiter ist auf Hartz IV – Leistungen angewiesen,
weil sein Lohn nicht zum Leben reicht. DGB Vorstand Buntenbach: Es ist ein Unding, dass Zeit-Arbeitgeber Hungerlöhne zahlen, die dann mit Millionen von Euros aus Steuermitteln aufgestockt werden müssen. Das IAB berichtet: Es gibt 1,4 Millionen Menschen, die trotz Beschäftigung auf Hartz IV angewiesen sind. Das sind vor allem Selbständige, Teilzeit- angestellte und Minijobber. Diese Gruppen sind aber nicht bedürftig, weil ihr Tariflohn zu niedrig ist sondern, weil sie zu wenig Stunden arbeiten. Zeitarbeiter sind festangestellte Mitarbeiter (MA), die für mindestens 35 Wochenstunden, entsprechend ihrer Qualifikation nach Tarif entlohnt werden (Stundenlohn, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Überstunden, Zulagen und selbstverständlich Lohnfortzahlung z.B. während der Krankheit). Der Stundenlohn (Std.-Lohn) liegt für Hilfsarbeiter ohne jeden Abschluss bei 7,79 €, der Std.-Lohn für Facharbeiter von 11,00 € bis 15,00 €. Für Elektriker von 9,70 € bis 15,00 €, für eine Buchhalterin von 12,00 € bis 16,00 € und für einen Administrator von 16,50 € bis 18,50 €. Bei einem Tarifecklohn von 11,50 € bis 12,00 €/Std. (E5) kann nicht von Lohndumping geredet werden, denn in anderen Branchen gibt es deutlich weniger! Nicht zuletzt arbeiten in der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) nicht wenige Menschen, nach eigenem Wunsch, mit einem Teilzeit-Vertrag, also weniger als 35 Std. die Woche.

3. Der Deutsche Gewerkschaftsbund behauptet, dass durch ZA Stammarbeitsplätze gefährdet seien. Richtig ist –das belegen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit– im Jahr 2010 entfielen 1,6 % aller geleisteten Arbeitsstunden auf die Zeitarbeitsbranche. Wo also ist das Heer der Zeitarbeiter, das angeblich unsere Zukunft bedroht?

Zusammenfassend ist zu sagen: Das von linken Funktionären und von manchen Medien gezeichnete „Horrorbild Zeitarbeit“ hat mit der Realität nichts zu tun, Fakten sprechen eine ganz andere Sprache. Die überwiegende Zahl der Zeitarbeitsunternehmen sind saubere, mittelständische Unternehmen. Sie praktizieren faire Zeitarbeit, das heißt:
Faire Bezahlung, faire Arbeitsplätze, faire soziale Absicherung und faires Miteinander. Natürlich gibt es auch in dieser Branche „Schwarze Schafe“, Unternehmen, die Pflichten
verletzen und gegen Gesetze verstoßen. Doch das sind, wie auch in anderen Branchen, die Ausnahmen. Über diese Ausnahmen sollte dann aber nicht nur „geschwafelt“ werden, sondern hier ist Handeln gefordert. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sollte nicht von anonymen Opfern reden, sondern die Täter zur Anzeige bringen. Die Branche der Zeitarbeit ist einer der am besten geordneten Arbeitgeber in Deutschland.

Wer Mitarbeiter überlässt und einsetzt, die zum Beispiel nicht nach Tarif entlohnt werden, wird von jedem Staatsanwalt empfindlich bestraft. Personaldienstleistungsunternehmen verlieren ihre Lizenz und damit ihre Existenz, Einsatzfirmen zahlen empfindliche Bußgelder, die einen 5-stelligen Betrag erreichen können. Illegale Beschäftigung ist kein Kavaliersdelikt. Wer nun glaubt, dass es eine Prozesslawine gegen unseriöse Zeitarbeitsfirmen gibt, ist falsch informiert und irrt. Anonyme Opfer zu beklagen scheint medienwirksamer als Täter zu jagen, die es dem Anschein nach gar nicht gibt, jedenfalls nicht in der Zeitarbeitsbranche.

… und Schlecker war kein Zeitarbeitsunternehmen!
Eine Konfliktsituation gibt es dann, wenn ein Unternehmen ein eigenes Zeitarbeitsunternehmen gründet oder kauft. Wir haben früher gelernt, dass dies dann eine Verquickung der Geschäftsinteressen darstellt und in Prinzip auch nicht erlaubt war … Warum der Gesetzgeber dies dann jahrelang durch gehen lies ist uns schleierhaft. Mit der letzten Änderung 05/2011 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), …“soll nun verhindert werden, dass Mitarbeiter der Stammbelegschaft aus dem Unternehmen in ein (eigenes) Zeitarbeitsunternehmen ausgegliedert bzw. ausgelagert und dann für den Arbeitgeber günstigere Bedingungen wieder in den ehemaligen Betrieb – jetzt Entleihbetrieb- zurücküberlassen zu werden“. Wenn dies innerhalb der ersten 6 Monate doch geschieht, gilt der Lohn des Kundenbetriebs.


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